Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 Schwerpunkt Betriebsverbandkästen

Es gibt Umstände im Leben, in denen man Menschen in Notsituationen helfen muss! Zum Beispiel nach einem Unfall ist schnelle Erste Hilfe erforderlich um den Verletzten zu versorgen.
Wann haben Sie zuletzt Ihre Verbandkästen überprüft? Haben Sie die sterilen Materialien nach Ablauf des Verfalldatums ausgetauscht? Wo bewahren Sie das Verbandbuch auf? Befindet sich eine Augenspülstation im Gebäude?

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben u.a. den Sollzustand der Arbeitsmedizin und -hygiene von Arbeitsstätten wieder. Der Gesetzgeber legt durch seine DIN-Vorschriften die Mindestanforderungen von Erste Hilfe Sets und Verbandsmaterialien für die verschiedensten Einsatzbereiche fest. Im Verbandbuch müssen bspw. alle Unfälle registriert und dokumentiert werden. Hierbei geben die DIN 13 164, DIN 13 169 und DIN 13 157 Information über die Ausführung von Verbandkästen – abhängig von Betriebsart sowie Anzahl der Mitarbeiter – die in einem Betrieb zum Einsatz kommen müssen.

Gerne bieten wir Ihnen hierfür folgende Dienstleistungen an:

  • Überprüfung Ihrer aktuellen Verbandkästen auf korrekte Menge bezogen auf Betriebsart und -größe sowie Anzahl der Mitarbeiter
  • Auffüllen der Verbandkästen mit aktuellen Materialien
  • Information über den Umgang mit dem Verbandbuch

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