Brandschutzordnung Teil A – C

Minimieren Sie die Gefahren durch einen gut organisierten Brandschutz und regeln Sie alles in der Brandschutzordnung!

In einer Brandschutzordnung wird das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes / Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Brandverhütung geregelt. Diese Regelung hat den Stellenwert einer Dienstanweisung.

Dabei gliedert sich die Brandschutzordnung in drei Teile:

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in einem Gebäude aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, die öffentlich und gut sichtbar auszuhängen ist. Sie enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter eines Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln für das Verhalten im Brandfall. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind, wie bspw. Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutzbeauftragte. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der konkreten Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen wie bspw. Überprüfung der Flucht- und Rettungswege, regelmäßige Gebäudebegehungen, Durchführen von Brandschutzhelferschulungen etc. betraut gemacht.

 

Arbeitsschutzrechtlich wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert; allerdings ist der Betreiber eines Gebäudes verpflichtet, Maßnahmen gegen Brände zu organisieren bzw. auf Grund bestimmter gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen (Baugenehmigungen) eine Brandschutzordnung zu erstellen. Kommt er dieser Weisung nicht nach, haftet er für den Schaden in einem Brandfall persönlich. Laut Arbeitsschutz müssen alle Mitarbeiter jährlich, spätestens jedoch nach 2 Jahren, unterwiesen werden. Die Brandschutzordnungen müssen stets aktuell gehalten werden und sollten alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person auf Basis der DIN 14096:2014 überprüft werden. Betriebliche Änderung müssen ergänzt werden.

 

Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten und bieten Ihnen gerne folgenden Dienstleistungen an:

  • Begehung Ihres Objekts
  • Überprüfung und Abgleich Ihrer Planunterlagen
  • Erstellen einer Brandschutzordnung Teil B und/oder C

 

Darüber hinaus erstellen wie ebenfalls Flucht- und Rettungspläne für Sie!

 

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