Neue Arbeitsstättenrichtlinie 1.3

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen

Seit Februar 2013 regelt die neue ASR 1.3 die Gestaltung der „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen“ in Arbeitsstätten. Sie richtet sich nach dem internationalen Standard der DIN EN ISO 7010; die bisherige BGV A8 findet hierbei dann keine Verwendung mehr.

Angleichung an den internationalen Standart

Auf Grund der immer weiter voranschreitenden Globalisierung ist es notwendig, Rettungsund Hinweisschilder an den internationalen Standard anzupassen. Die neuen Zeichen helfen Fehlinterpretationen im Ernstfall zu vermeiden. Nur so statten Sie Ihr Unternehmen mit der optimalen Sicherheit aus. Demnach müssen neu einzurichtende Gebäude oder Gebäudeteile mit den neuen Hinweisschildern ausgestattet werden. Bei bestehenden Gebäuden entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung über den Austausch der Schilder. Die komplette Verantwortung trägt somit der Betreiber einer Arbeitsstätte; Mitarbeiter sind im Rahmen der jährlichen Unterweisung über die Änderungen zu unterrichten.

Alle beschrifteten Hinweisschilder müssen durch Piktogramme ersetzt werden; Texte wie z. B. „Notausgang“ dürfen als Sicherheitskennzeichnung keine Verwendung mehr finden. Eine Durchmischung der alten und neuen Beschilderung ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Im Rahmen der Aktualisierung sind zusätzlich die Piktogramme auf den Flucht- und Rettungswegplänen sowie der Brandschutzordnungen zu ändern.

Schmitt Brandschutzservice unterstützt Sie in der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot über die Aktualisierung der Rettungsweg-/Brandschutzzeichen sowie der Flucht- und Rettungswegpläne in Ihren Arbeitsstätten. Bei Bedarf bieten wir Ihnen zusätzlich die Montage der Beschilderung an.

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